HomeEventNewsLocationComing soon...ProgrammInfoTicketsFacebookNewsletter
Der Rolling Stone Weekender - Das Indoor-Komfort-Festival an der Ostsee mit Konzerten, Lesungen und Partys.
 



Fragen an den Ticketservice

Telefon: 01805-853 653 (14 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz / Mobilfunk max. 0,42€/Min.)
Zeit 10.00 – 18.00 Uhr

Allgemeine Fragen
FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH
Große Elbstraße 277a
22767 Hamburg

Telefon: 040 - 853 88 888
Fax: 040 853 88 999
eMail: serviceteam@fkpscorpio.com

Rechtliche Angaben
Geschäftsführer: Folkert Koopmans
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Registernummer: HRB 45482
Umsatzsteuer: ID-Nummer DE 118598086
Name der für den Inhalt verantwortlichen Person: Folkert Koopmans



Haftungshinweis
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Kinder
Personen unter 18 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln. Wir fordern keine personenbezogenen Daten von Kindern und Jugendlichen an, sammeln diese nicht und geben sie nicht an Dritte weiter. Die Teilnahme von Jugendlichen am Rolling Stone Weekender wird aufgrund des Personensorgerechts – unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes - von den Eltern bestimmt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den weiteren Aufenthalt am Festival. Weiterhin gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle können angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt werden.


Allgemeine Geschäftsbedingungen - FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH für den Rolling Stone Weekender im Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand

1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Festivaltickets inklusive Unterkunft für den Rolling Stone Weekender (kurz: RSW) am Weissenhäuser Strand. Die Festivaltickets beinhalten einen Konzertanteil und einen Unterkunftsanteil. Der Vertrag kommt mit der FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH zustande. Die Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG oder ein anderer (Marketing-) Partner werden nicht Vertragspartner. (Sie nehmen lediglich als Bote für die FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH die Bestellungen für die Festivaltickets und Festivaltagestickets entgegen und leiten diese weiter an die FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH.) Die Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG vertreibt die Festivaltickets namens und auf Rechnung der FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH.

2. Sprache
Die Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch.

3. Angebot und Vertragsschluss
Die einzelnen Festivaltickets sind verfügbar, solange der Vorrat reicht. Die Angebote über den Rolling Stone Weekender auf der Internetseite www.rollingstone-weekender.de sind freibleibend und stellen keine Angebote im Rechtssinne dar. Mündlich oder fernmündlich erteilte Informationen stellen lediglich unverbindliche Auskünfte dar. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages über die Festivaltickets ist die schriftliche Reservierungsbestätigung von FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH, die per Post oder per E-Mail zugestellt wird.

4. Tickets (Eintrittsberechtigungen)
Die schriftliche bzw. per E-Mail erteilte Reservierungsbestätigung stellt, nach Eingang des gesamten Rechnungsbetrages, die Einlassberechtigung für die Konzerte dar. Die Bestätigung und eine vollständig ausgefüllte Schlüsselquittung stellen, nach Eingang des gesamten Rechnungsbetrages,  außerdem die Einlassberechtigung für die Unterkünfte dar. Die Schlüssel zu den Apartments so wie die Einlassberechtigungen sind zur Abholung an der Rezeption der Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG zu Beginn des Festivals hinterlegt.

5. Preise und Zahlungsbedingungen für die Festivaltickets
Die angegebenen Festivalticketpreise gelten pro Person und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Hinzu kommt eine einmalige Buchungsgebühr von 25,00 € (inkl. USt.) pro Apartment.

Die Bezahlung der Festivaltickets erfolgt auf Rechnung. Der Ticketpreis ist vollständig innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei Festivalbeginn innerhalb von 20 Tagen nach Eingang der Reservierung ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Hierzu bitten wir Sie, den mit der Auftragsbestätigung beigefügten Überweisungsträger zu nutzen. Liegt Ihnen dieser nicht vor oder bei Online-Überweisung, überweisen Sie bitte den fälligen Betrag auf das Konto der Weissenhäuser Strand Betriebs GmbH bei der Volksbank: OH NORD EG, Konto-Nr.: 515 000, BLZ 213 900 08 unter Verwendungszweck tragen Sie bitte Ihre Rechnungsnummer ein. Für Auslandsüberweisungen: BIC (SWIFT-CODE) GENO DEF1NSH, IBAN: DE95 2139 0008 0000 515000

Wir akzeptieren bei telefonischer Buchung auch Mastercard und Visa-Kreditkarten.

Stornierung
Ein Rücktritt des Ticket-Inhabers von dem geschlossenen Vertrag (der Vertrag kam Zustande durch Zusendung der Reservierungsbestätigung per Post oder E-Mail) bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Erfolgt diese nicht, ist der Ticketpreis auch dann zu zahlen, wenn Sie die vertraglichen Leistungen nicht oder nur zum Teil in Anspruch nehmen. Die gesetzlichen Rücktrittsrechte (z.B. bei Leistungsverzug oder Unmöglichkeit) bleiben hiervon unberührt.

Umbuchung
Eine Buchung ist grundsätzlich umbuchbar. Für den Verwaltungsaufwand berechnen wir eine Gebühr von € 50,- pro Umbuchung.

6. Miete Unterkunft
Das Apartment, der Bungalow oder das Hotelzimmer (Mietobjekt) wird für zwei Übernachtungen ab Beginn des Festivals mietweise überlassen. Am Anreisetag können Sie das Mietobjekt frühestens ab 14:00 Uhr beziehen. Schlüssel zu den angemieteten Apartments werden auch an der Rezeption gegen Schlüsselquittung ausgehändigt.

Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis 12:00 Uhr zur Verfügung zu stellen (Ausnahmen bis 14:00 Uhr sind an der Rezeption zu erfragen bei  der Anreise oder während des Aufenthaltes) und der Schlüssel am Empfang zurückzugeben.
Das Mietobjekt wird mit vollständigem Inventar gemäß Inventarverzeichnis und einmaliger Wäscheausstattung vermietet. Das Inventar ist pfleglich zu behandeln.  Während der Mietzeit an dem Objekt entstandene Schäden sind durch den Mieter ohne Verschuldensnachweis zum Selbstkostenpreis zu ersetzen. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die von mitreisenden Personen verursacht werden.
     
Bestellungen für Leihgegenstände werden unverbindlich entgegengenommen. Einen Anspruch hierauf gibt es nicht. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Ausnahmen können auf Anfrage bei einigen Apartmenttypen gemacht werden.

7. Mietobjekt
Der Ticket-Inhaber und/oder der Unterkunftsmieter ist verpflichtet, die in den jeweiligen Einrichtungen der Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG geltenden Regelungen (Hausordnung, Parkordnung, Schwimmbadordnung etc.) einzuhalten. Durch die Benutzung erkennt der Ticket-Inhaber die für die Einrichtung ausgehängten Regeln als verbindlich an.

Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Mietobjekts sind ebenso unzulässig wie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken.

8. Rechtsbeziehung
Für die Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht.

 

Zurück
 

Englisch VersionKontakt | NWL | Presse | Links | Seite empfehlen | Datenschutz | Impressum

Der RSW auf Facebook Der RSW unter My Space Der RSW unter Twitter Bookmark RSW